Eine alte Federzeichnung. Rechts das Innere einer Folterstube, eine Frau wird am Seil aufgezogen, eine andere, jüngere Frau schaut mit entsetztem Blick zu. Links, auf der Strasse, drei Herren, die miteinander diskutieren. Der obere Teil des Bildes ist durch einen schwarzen Balken bedeckt, sodass man die Folterszene nicht sehen kann.

Bitte keine Folterbilder!

«Wie über ‹Hexen› sprechen?» – Teil 1
Hexenverfolgung und «Hexen» sind populäre Themen. Regelmässig gibt es Berichte, Blogs oder Kunstprojekte dazu. In dieser Serie denke ich darüber nach, wie man informativ, respektvoll und ohne unnötige Sensationsgier über das Thema schreiben oder sprechen kann.

Im ersten Teil der Serie erkläre ich, warum Folterbilder niemals gezeigt werden sollen und wie man Texte zur Hexenverfolgung besser illustrieren kann.

Ethische Grundsätze

In seinem Journalistenkodex formuliert der Schweizer Presserat das Grundprinzip für ethischen Journalismus: «Die Grenzen der Berichterstattung in Text, Bild und Ton über Kriege, terroristische Akte, Unglücksfälle und Katastrophen liegen dort, wo das Leid der Betroffenen und die Gefühle ihrer Angehörigen nicht respektiert werden.»

Dasselbe Prinzip führt der Deutsche Presserat in seinem Pressekodex detaillierter aus: «Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid.» – «Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird.»

Keine Folterbilder …

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen schreibt Richtlinie 11.3 des deutschen Pressekodex zudem vor, «die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden».

Aus all dem folgt, dass bei der Berichterstattung über die Opfer von Folter keine Bilder der Folter gezeigt werden dürfen. Denn Folterbilder sind krass entwürdigend.

… ausser bei «Hexen»?!

Die meisten Medien halten sich meistens an diese Grundsätze und zeigen keine Bilder von Folter. Nur bei einem Thema versagt der Anstand der Medien regelmässig: Kaum ein Bericht über Hexenprozesse kommt ohne Folterbilder aus, oft werden sogar mehrere gezeigt. Die einschlägigen Holzschnitte aus dem 16. Jahrhundert, wie die Folterszene aus der Wickiana im obigen Beitragsbild, haben wir alle schon gesehen.

Dies finde ich aus mehreren Gründen problematisch.

1. Auch «Hexen» verdienen Respekt

Folterbilder sind Folterbilder, egal, wann sie fotografiert, gemalt oder gezeichnet wurden. Und egal, ob die gezeigten Folteropfer namentlich bekannt sind oder nicht. Gequälte (zumeist) Frauen nackt im Feuer oder mit verzerrten Gesichtern am Folterseil zu zeigen, ist krass abwertend und auf jeden Fall eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid im Sinne des deutschen Pressekodex.

Solche Bilder nicht zu zeigen, beweist Respekt vor allem Opfern von Folter und Gewalt – ob heute oder damals.

2. Geld machen mit Gewaltdarstellungen

Der zweite Grund, warum Texte zur Hexenverfolgung nicht mit Folterbildern illustriert werden sollen: Das gedankenlose unnötige Zeigen von Gewaltszenen aller Art führt zu einer Normalisierung der Gewalt, zu einer Abstumpfung. Dies insbesondere in populären Medien, die eine grosse Zahl von Nutzer*innen erreichen und mit krassen Bildern höhere Klickzahlen generieren wollen. Die Gewaltdarstellung wird so zum Geldmachen instrumentalisiert.

3. Clickbait statt Information

Wird ein Folterbild als «Clickbait» eingesetzt, verliert es auch an Informationswert. Statt etwas über vergangene Ereignisse auszusagen, bestätigt es höchstens noch Vorurteile, die die User*innen zum Thema vielleicht haben. Dies zeige ich am Beispiel dieser Darstellung aus der «Wickiana» im Beitrag «Mellingen 1577».

Eine alte Federzeichnung. Rechts das Innere einer Folterstube, eine Frau wird am Seil aufgezogen, eine andere, jüngere Frau schaut mit entsetztem Blick zu. Links, auf der Strasse, drei Herren, die miteinander diskutieren.
Wick, Johann Jakob: [Sammlung von Nachrichten zur Zeitgeschichte aus den Jahren 1560–87 (mit älteren Stücken)]. [Zürich], [1577], Blatt 226, Zentralbibliothek Zürich, Ms F 26

Alternativen zu Folterbildern

Wie kann man einen Text zur Hexenverfolgung illustrieren? Es gibt verschiedene Möglichkeiten; jede hat ihre eigenen Vorteile und kann verschiedene Aspekte des Themas visuell ausdrücken.

Orte der Verfolgung

Die Hexenverfolgung geschah ganz konkret in Gerichtsstuben, in Folterkammern oder an Richtstätten. Meist ist heute noch bekannt, wo sich diese Orte befanden. Entsprechende Bilder rufen uns in Erinnerung, dass die Hexenverfolgung überall stattfand – mitten unter uns.

Der «Galgenhügel» in Bergün/Bravuogn. Auch hier wurden vermutlich «Hexen» hingerichtet.

Menschen wie wir

Keine Folterbilder heisst nicht keine Menschen. Bilder von Menschen können verschiedene Zwecke erfüllen: Zeitgenössische Porträts zeigen die damaligen Menschen als Menschen wie wir selber, Bilder von heutigen Menschen unterstreichen die Tatsache, dass auch heute noch Menschen Opfer von Gewalt werden. In meinem Blogbeitrag «Es gab keine Hexen» habe ich dieses Vorgehen gewählt.

Prozessakten und andere Quellen

Unser Wissen über die Hexenverfolgung stammt aus Quellen – Akten, Amtsbüchern, Druckwerken. Gerade bei Berichten über einen konkreten Fall kann die Akte die Tatsache der grausamen Verfolgung wirkmächtig ins Bild rücken. Bilder von Quellen erinnern auch daran, dass die Gesamtheit der Hexenverfolgung nach lange nicht erforscht ist. Die Zahl von Fällen und damit Quellen ist unermesslich gross.

Verhörprotokoll der Anna da Roffna, Gericht Ortenstein, 5./15. Mai 1657. Auf die Frage, ob sie wisse, warum sie in der Gerichtsstube sitze, sagt sie: «Wegen anderer lüth lügen.» (Akte Anna da Roffna, Kreisarchiv Ortenstein, heute Region Viamala)

Warum ist das wichtig?

Diese Frage werde ich demnächst in einem anderen Blogbeitrag beantworten.

Beitragsbild: Wick, Johann Jakob: [Sammlung von Nachrichten zur Zeitgeschichte aus den Jahren 1560–87 (mit älteren Stücken)]. [Zürich], [1577]. Zentralbibliothek Zürich, Ms F 26, Bearbeitung: Antonia Bertschinger


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Antonia Bertschinger (25. September 2024). Bitte keine Folterbilder! Hexenverfolgung in Graubünden. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://hvgr.hypotheses.org/444


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